https://www.brandschutzmanagement.at/

Brandschutzpläne

Brandschutzpläne für Ihr Unternehmen in Österreich

Als Symbolplan dient der Brandschutzplan der raschen Orientierung von Einsatzkräften im Gebäude. Im Ernstfall geht es darum, alle möglichen Gefahren sofort zu erkennen. Dies geschieht in Form von genormten Symbolen, die dem Einsatzleiter der Feuerwehr einen raschen Überblick gewähren.

 

Rasche Orientierung im Brandfall aus Graz für ganz Österreich

Pölzl | Totter erstellen präzise Brandschutzpläne für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Hausverwaltungen. Als rasche Orientierungshilfe im Ernstfall geht es darum, einen Überblick auch außerhalb der Dienstzeiten zu ermöglichen.

Der Einsatzleiter der Feuerwehr muss sämtliche Bedrohungen für sein Team sofort erkennen – auch ohne Informationen von Personal oder Hausbewohnern.

 

Brandschutzplan und Auflistung gefährlicher Stoffe

Zum Brandschutzplan für ein Gebäude gehört die Auflistung gefährlicher Stoffe, beide müssen aufeinander abgestimmt und stets auf dem aktuellen Stand sein. Grundlage für das Dokument Brandschutzplan sind die technischen Richtlinien für vorbeugenden Brandschutz TRVB 121 und ÖNORM 2031.

 

Format Brandschutzplan:

  • Größe A3 (nur in Sonderfällen größer)
  • formatfüllend gestaltet

Ziel des Brandschutzplans ist es, den Einsatzkräften rasches Handeln zur Vermeidung von Schäden – besonders Personenschäden – zu ermöglichen.

 

Kontaktieren Sie uns, wir sind Ihre Partner für die Erstellung von Brandschutzplänen aus Graz für ganz Österreich.

Haben Sie Fragen?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir beraten Sie gerne!

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.