https://www.brandschutzmanagement.at/

§ 82b Gewerbeordnung Überprüfung

Genehmigungskonsens versus Anlagenrealität -§ 82b Gewerbeordnung Überprüfung - graz, steiermark, österreich

Als Inhaber einer genehmigten Betriebsanlage haben Sie die Verpflichtung, der Behörde auf deren Verlangen eine saubere und lückenlose Dokumentation über die Betriebsanlage in Hinblick auf deren Übereinstimmung mit allen (!) ergangenen und gültigen Bescheiden sowie Berichte über die regelmäßigen und wiederkehrenden gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen vorzulegen. Vor allem bei älteren und größeren Betrieben eine komplexe Anforderung, die ein System verlangt. Aus Erfahrung wissen wir, dass Unternehmen dafür oftmals die Zeit fehlt.

 

Ordnung, Vollständigkeit, Mängelerfassung und – beseitigung sowie eine fundierte, zeitgerechte Dokumentation sind Eckpfeiler für mehr Sicherheit – nicht nur in Brandschutzangelegenheiten!

Haben Sie Fragen?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir beraten Sie gerne!

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.