Objektsicherheitsprüfung gemäß ÖNORM B 1300 und B 1301

Prüfpflichten für Wohngebäude und Nicht–Wohngebäude

Als Eigentümer von Wohngebäuden aber auch seit 2016 von sog. Nicht – Wohngebäuden tragen Sie die Verantwortung, dass für die Nutzer und deren Eigentum keine Gefahr durch das Gebäude besteht. Daher werden Ihnen zahlreiche Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten auferlegt. In regelmäßigen Intervallen müssen die technische Objektsicherheit, der Brandschutz, der Gesundheits- bzw. Umweltschutz und der Intrusionsschutz auf potenzielle Risiken hin überprüft und dokumentiert werden.

Die Pflichten treffen nicht nur Liegenschaftseigentümer oder –vermieter sondern auch Immobilienverwalter. Eine fachkundige Kontrolle auf Schäden und Gefahren zeigt Handlungserfordernisse auf und trägt dazu bei, Haftungen zu minimieren oder ganz zu vermeiden.

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