§ 82b Gewerbeordnung Überprüfung

Genehmigungskonsens versus Anlagenrealität -§ 82b Gewerbeordnung Überprüfung - graz, steiermark, österreich

Als Inhaber einer genehmigten Betriebsanlage haben Sie die Verpflichtung, der Behörde auf deren Verlangen eine saubere und lückenlose Dokumentation über die Betriebsanlage in Hinblick auf deren Übereinstimmung mit allen (!) ergangenen und gültigen Bescheiden sowie Berichte über die regelmäßigen und wiederkehrenden gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen vorzulegen. Vor allem bei älteren und größeren Betrieben eine komplexe Anforderung, die ein System verlangt. Aus Erfahrung wissen wir, dass Unternehmen dafür oftmals die Zeit fehlt.

 

Ordnung, Vollständigkeit, Mängelerfassung und – beseitigung sowie eine fundierte, zeitgerechte Dokumentation sind Eckpfeiler für mehr Sicherheit – nicht nur in Brandschutzangelegenheiten!

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